AGB: Allgemeine Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages 2. Zahlung 3. Leistungsverpflichtungen 4. Leistungsänderungen 5. Rücktritt des Kunden - Nichtantritt der Reise 6. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden 7. Reisemängel, Obliegenheiten 8. Reiseteilnahme 9. Haftungsbeschränkung 10. Sonstige Bestimmungen (für Reisemittler) 11. Datenschutzerklärung 12. Gerichtsstand
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Wandern in Thüringen zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis y BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Die Allgemeinen Reisebedingungen gelten folglich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise (sondern zum Beispiel verbundene Reiseleistungen gemäß § 651w BGB) gebucht hat. Hierüber wird der Reisende ggf. entsprechend anders informiert.
1. Abschluss des Reisevertrages - Wandern in Thüringen ist Reiseveranstalter aller beschriebenen Reisen, welche nicht als „Partnertouren“ auf der Internetseite www-wandern-in-thueringen.info oder im aktuellen Katalog gekennzeichnet sind, und ist bei deren Buchung Ihr Vertragspartner. Bei den als „Partnertouren“ gekennzeichneten Reisen ist Wandern in Thüringen lediglich Reisevermittler (siehe dazu Punkt 9.1.).
1.1. Die Buchung einer Reise erfolgt mit dem Ausfüllen der Reiseanmeldung, welche der Reisende uns einschließlich sämtlicher Abreden und Sonderwünschen per Fax, E-Mail oder auf dem Postweg zu übermitteln hat. Mit dem Eingang der Reiseanmeldung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch die Zusendung einer Reise- oder Buchungsbestätigung, auf Papier oder per Email, durch den Reiseveranstalter zustande.
1.2. Der Reiseveranstalter weist daraufhin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7,3129 Abs.2' Satz 1, Nr.9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefon-anrufe, Telefax, Emails, per Mobilfunk versendete Kurznachrichten SMS sowie Rundfunk, Telemedien und 0nline-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB.
1.3. Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen, seine eigenen sowie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, einzustehen, sofern er diese Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Zahlung - Nach Abschluss des Reisevertrages und der Aushändigung des Sicherungsscheines sind 20% des Reisepreises zu zahlen. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Anschließend erhält der Reisende die vollständigen Reiseunterlagen, durch Wandern in Thüringen oder den vermittelnden Partner. Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn, verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises. Die Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheines erfolgt unmittelbar. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 EURO nicht übersteigt. Erfolgt die Zahlung nicht vollständig und pünktlich, hat Wandern in Thüringen das Recht, nach Mahnung und Fristsetzung seinerseits vom Vertrag zurückzutreten und Ersatzanspruch in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren (siehe dazu Punkt 5) zu verlangen.
3. Durch Wandern in Thüringen zu erbringende Leistung – Die Grundlage aller Leistungsverpflichtungen ergibt sich aus dem Inhalt der Ausschreibung bzw. des individuellen Angebots (gültig für die Dauer von 10 Tagen nach Zugang). Die Leistungsverpflichtungen aus der Buchungsbestätigung sind für Wandern in Thüringen bindend. Alle Nebenabreden und Sonderkonditionen sind zwingend schriftlich zu vereinbaren.
3.1. Reisebüros oder Reisevermittler sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung durch Wandern in Thüringen hinaus gehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt abändern.
3.2. Wandern in THüringen haftet nicht für Mängel bei vermittelten Fremdleistungen am Reiseort (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.).
4. Leistungsänderungen - Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Wandern in Thüringen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Wandern in Thüringen dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu erklären.
4.1 Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Wandern in Thüringen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot zu offerieren. Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.
5. Rücktritt des Kunden - Nichtantritt der Reise – Ersatzteilnehmer - Vor Reiseantritt kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten, der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts oder Nichtantritts der Reise werden pauschal folgende Entschädigungen, ausgehend vom Gesamtreisepreis der Reise und des Rücktrittszeitpunkts, verrechnet: • bis 29.Tage vor Reisebeginn 10 %, mindestens jedoch 50,-Euro • ab 28.Tag bis 08.Tag vor Reisebeginn 50 % • ab 07.Tag bis 02.Tag vor Reisebeginn 80 % • ab 01.Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise, sowie Reiseabbruch 100 %.
5.1. Bei Stornierung von Reisen, in deren Leistungen bzw. Zusatzleistungen Eintrittskarten enthalten sind, ist ab 60 Tage vor Reisebeginn zu den üblichen Stornierungsgebühren der volle Preis der Eintrittskarte zu entrichten, sofern diese nicht anderweitig genutzt werden kann.
5.2. Erfolgt die Stornierung einer Buchung nur teilweise (Anzahl, Personen, Leistungen), beziehen sich obige Entschädigungssätze auf die Differenz der Rechnungssummen. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Wandern in Thüringen oder der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.
5.3. Bei einem Wechsel von Personen oder einer Zu- oder Umbuchung ist Wandern in Thüringen berechtigt 50,-Euro je Änderungsvorgang zu erheben.
6. Vertragsrücktritt Wandern in Thüringen kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für Wandern in Thüringen und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Wandern in Thüringen steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.
6.1. Mindestteilnehmerzahl - Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann Wandern in Thüringen erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Wandern in Thüringen wird dem Reisenden die Erklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen. Dem Reisenden kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise angeboten werden. Sollte dies nicht einvernehmlich geregelt werden, erhält der Reisende den Reisepreis unverzüglich von Wandern in Thüringen zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch auf Rücktrittskosten für gebuchte Flüge und Bahnanreisen. Wir empfehlen solche Buchungen erst zu tätigen, wenn 100% feststeht das die Reise stattfindet.
6.2. Kündigung infolge höherer Gewalt – ist der Reiseveranstalter Wandern in Thüringen, aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert, kann er vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss, unverzüglich nach Bekanntwerden und unter Angabe des Rück-trittgrundes erklärt werden. Der Reiseveranstalter verliert so, den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Ist der Reiseveranstalter, infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Preises verpflichtet muss dies innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Siehe dazu BGB 651 j Abs. 2
7. Reisemängel, Obliegenheiten - Rechte des Reisenden Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann der Reisende Abhilfe (Mangelbeseitigung oder gleichwertige Ersatzleistung) verlangen. Reisemängel sind dem Reiseleiter oder bei dessen Nichterreichbarkeit bzw. Fehlen, bei Wandern in Thüringen direkt anzuzeigen, soweit dies dem Reisenden nicht wegen erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist (Telefon- und Faxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen). Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige stehen dem Reisenden keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu. Der Reisende kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel oder Mängel aufweist, er Wandern in Thüringen eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und Wandern in Thüringen bis zum Ablauf dieser Frist nicht für Abhilfe sorgt. Der Reisende kann dann Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen. Keine Fristsetzung ist bei Verweigerung der Abhilfe, bei besonderem Interesse des Reisenden an sofortiger Selbsthilfe erforderlich, ferner bei unverhältnismäßigem Aufwand von Wandern in Thüringen. Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt und die angemessene Frist zur Abhilfe nutzlos verstrichen ist. Die Fristsetzung ist nicht erforderlich bei Unmöglichkeit der Abhilfe, Abhilfeverweigerung, wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist oder wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für Wandern in Thüringen erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Wandern in Thüringen hat nach Kündigung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, für die Rückbeförderung zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den Wandern in Thüringen nicht zu vertreten hat.
8. Reiseteilnahme – Der Reisende hat vor Reisebeginn sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für einen Reiseantritt erfüllt werden (z.B. vollständiger Zahlungseingang des Rechnungsbetrages). Die Teilnahme an den angebotenen Reisen erfolgt auf eigene Gefahr. Minderjähre können nur in Begleitung eines Erwachsenen an einer Reise teilnehmen. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen einer Aktivreise gewachsen ist. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt in der Verantwortung des Reisenden. Besonders die Eignung von mitgebrachter Ausrüstung (wie Rädern) ist eigenverantwortlich sicherzustellen. Für Schäden an eigenen Rädern aufgrund der Streckenführung wird keine Verantwortung übernommen.
9. Haftungsbeschränkung - Die vertragliche Haftung von Wandern in Thüringen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn Wandern in Thüringen für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diese beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Wandern in Thüringen gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen oder auf die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Wandern in Thüringen aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Wandern in Thüringen bei Sachschäden bis 1.000 EURO. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftung-höchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.
9.1 Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen oder den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Reiseleistungen oder Nebenleistungen ist Wandern in Thüringen lediglich Vermittler. Bei diesen Leistungsvermittlungen ist eine vertragliche Haftung ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Wandern in Thüringen haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst.
9.2. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes. Sollte ein Reisegepäck nicht ausreichend stabil oder geeignet für den Transport sein und sollte es dabei zu einer Beschädigung kommen, welche sich nicht mutwillig nachweisen lässt so gibt es keine Haftung bzw. Schadensersatzansprüche gegenüber Wandern in Thüringen. Der Reiseveranstalter haftet bei Verlust oder einer Beschädigung, eines in seiner Obhut befindlichen Gepäckstücke, bis maximal 200,- Euro.
9.3. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB – ausgenommen Körperschäden – hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Wandern in Thüringen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Die in § 651i Absatz 3 bezeichneten Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
10. Sonstige Bestimmungen (nur für Reisemittler) Erfolgen die Buchungen über einen Reisemittler (Reisebüro) gelten die vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen analog, sofern sich aus einem Agenturvertrag nicht andere Regelungen ergeben.
11. Datenschutzerklärung – Datenschutz durch Wandern in Thüringen – Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Reiseteilnehmer zum Zweck der Vertragserfüllung erfolgt auf Grundlage der freiwilligen Einwilligung der Reiseteilnehmer. Es besteht keine Verpflichtung zur ausdrücklichen Erteilung der Einwilligung, diese wird bei Reiseanmeldung angenommen.
11.1. Weitergabe: Sämtliche Kundendaten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Kundendaten, abgesehen von der Weitergabe an wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Versanddienstleister etc., nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
12. Gerichtsstand - Der Reisende kann Wandern in Thüringen nur an dessen Sitz verklagen. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Wandern in Thüringen und Reisenden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Für Klagen von Wandern in Thüringen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Wandern in Thüringen maßgebend.
Wandern in Thüringen – Reiseveranstalter
Inh. Katrin Tepper
Aue 5
99842 Ruhla OT Thal
Mobil +49 / (0) 179 / 244 59 25
Tel. +49 / (0) 36 91 / 249 18 60
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Webseite: www.wandern-in-thueringen.info
UID: DE2608 68056
Stand: 01.01.2019
letzte Änderung: 11.11.2019