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AGB: Allgemeine Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages
2. Zahlung
3. Leistungsverpflichtungen
4. Leistungsänderungen
5. Rücktritt des Kunden - Nichtantritt der Reise
6. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden
7. Reisemängel, Obliegenheiten
8. Reiseteilnahme
9. Haftungsbeschränkung
10. Sonstige Bestimmungen (für Reisemittler)
 11. Datenschutzerklärung
 12. Gerichtsstand

 

Download:  Allgemeine Geschäftsbedingungen Wandern in Thüringen Stand 01.01.2019.pdf 

Download:  Formblatt_Veranstalter_1 2018 .pdf 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die  nachfolgenden  Allgemeinen  Reisebedingungen  für Pauschalreisen  werden,  soweit  wirksam  vereinbart,  Inhalt  des zwischen  dem  Reisenden  und  dem  Reiseveranstalter  Wandern  in  Thüringen  zustande  kommenden Pauschalreisevertrages.  Sie  ergänzen  die  gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis y BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Die  Allgemeinen  Reisebedingungen  gelten  folglich  nicht,  wenn der  Reisende  keine  Pauschalreise  (sondern  zum  Beispiel verbundene Reiseleistungen  gemäß  §  651w  BGB)  gebucht  hat. Hierüber wird der Reisende ggf. entsprechend anders informiert.

1.  Abschluss  des  Reisevertrages  -  Wandern in Thüringen  ist Reiseveranstalter  aller  beschriebenen  Reisen,  welche  nicht  als „Partnertouren“  auf  der  Internetseite  www-wandern-in-thueringen.info  oder  im  aktuellen  Katalog  gekennzeichnet  sind, und ist bei  deren  Buchung  Ihr Vertragspartner. Bei  den  als „Partnertouren“  gekennzeichneten  Reisen  ist  Wandern in Thüringen lediglich Reisevermittler (siehe dazu Punkt 9.1.). 


1.1.  Die  Buchung  einer  Reise  erfolgt  mit  dem  Ausfüllen  der Reiseanmeldung,  welche  der  Reisende  uns  einschließlich sämtlicher  Abreden  und  Sonderwünschen  per  Fax,  E-Mail  oder auf  dem  Postweg  zu  übermitteln  hat.  Mit  dem  Eingang  der Reiseanmeldung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss  des  Pauschalreisevertrages  verbindlich  an.  Der Vertrag  kommt  durch  die  Zusendung  einer  Reise-  oder Buchungsbestätigung,  auf  Papier  oder  per  Email,  durch  den Reiseveranstalter zustande. 


 1.2.  Der  Reiseveranstalter  weist  daraufhin,  dass  nach  den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7,3129 Abs.2' Satz 1, Nr.9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die  im  Fernabsatz  abgeschlossen  wurden  (Briefe,  Kataloge, Telefon-anrufe,  Telefax,  Emails,  per  Mobilfunk  versendete Kurznachrichten  SMS  sowie  Rundfunk,  Telemedien  und  0nline-Dienste),  kein  Widerrufsrecht  besteht,  sondern  lediglich  die gesetzlichen  Rücktritts-  und  Kündigungsrechte,  insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. 


1.3.  Der  Anmelder  hat  für  alle  Vertragsverpflichtungen,  seine eigenen  sowie  auch  für  alle  in  der  Anmeldung  mit  aufgeführten Personen,  einzustehen,  sofern  er  diese  Verpflichtungen  durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 


 2.  Zahlung  -  Nach  Abschluss  des  Reisevertrages  und  der Aushändigung  des  Sicherungsscheines  sind  20%  des Reisepreises  zu  zahlen.  Der  Restbetrag  ist  4  Wochen  vor Reisebeginn  fällig.  Anschließend  erhält  der  Reisende  die vollständigen  Reiseunterlagen,  durch  Wandern in Thüringen  oder  den vermittelnden Partner. Vertragsabschlüsse  innerhalb  von  zwei  Wochen  vor Reisebeginn, verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises. Die Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen  und  Aushändigung  des  Sicherungsscheines erfolgt  unmittelbar.  Die  Verpflichtung  zur  Aushändigung  eines Sicherungsscheines  besteht  nicht,  wenn  die  Reise  nicht  länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung  einschließt und der Reisepreis  75  EURO  nicht  übersteigt.  Erfolgt  die  Zahlung  nicht vollständig  und  pünktlich,  hat  Wandern in Thüringen  das  Recht,  nach Mahnung  und  Fristsetzung  seinerseits  vom  Vertrag zurückzutreten und Ersatzanspruch in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren (siehe dazu Punkt 5) zu verlangen. 

 

3.  Durch  Wandern in Thüringen  zu  erbringende  Leistung  –  Die Grundlage  aller  Leistungsverpflichtungen  ergibt  sich  aus  dem Inhalt der Ausschreibung bzw. des individuellen Angebots (gültig für  die  Dauer  von  10  Tagen  nach  Zugang).  Die Leistungsverpflichtungen  aus  der  Buchungsbestätigung  sind  für Wandern in Thüringen bindend.  Alle  Nebenabreden  und Sonderkonditionen sind zwingend schriftlich zu vereinbaren. 


3.1.  Reisebüros  oder  Reisevermittler  sind  nicht  bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die  Buchungsbestätigung  durch  Wandern in Thüringen  hinaus  gehen,  im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt abändern. 


3.2.  Wandern in THüringen haftet  nicht  für  Mängel  bei  vermittelten Fremdleistungen  am  Reiseort  (z.B.  Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.). 


4.  Leistungsänderungen  -  Änderungen  und  Abweichungen einzelner  Reiseleistungen  von  dem  vereinbarten  Inhalt  des Reisevertrages,  die  nach  Vertragsabschluss  notwendig  werden und  von  Wandern in Thüringen  nicht  wider  Treu  und  Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder  Abweichungen  nicht  erheblich  sind  und  den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Wandern in Thüringen dem  Reisenden  unverzüglich  nach  Kenntnis  des Änderungsgrundes zu erklären.


4.1  Im  Fall  der  erheblichen  Änderung  einer  wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen  die  Teilnahme  an  einer  mindestens  gleichwertigen anderen  Reise  verlangen,  wenn  Wandern in Thüringen  in  der  Lage  ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot  zu  offerieren.  Für  den  Fall  einer  zulässigen  Änderung bleiben  die  übrigen  Rechte  (insbesondere  Minderung, Schadensersatz) unberührt.  


5.  Rücktritt  des  Kunden  -  Nichtantritt  der  Reise  –  Ersatzteilnehmer - Vor Reiseantritt kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten, der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Im  Falle  des  Rücktritts  oder  Nichtantritts  der  Reise  werden pauschal  folgende  Entschädigungen,  ausgehend  vom Gesamtreisepreis  der  Reise  und  des  Rücktrittszeitpunkts, verrechnet:  •  bis  29.Tage  vor  Reisebeginn  10  %,  mindestens jedoch 50,-Euro • ab 28.Tag bis 08.Tag vor Reisebeginn 50 % •  ab  07.Tag  bis  02.Tag  vor  Reisebeginn  80  %  •  ab  01.Tag  vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise, sowie Reiseabbruch 100 %.


5.1.  Bei  Stornierung  von  Reisen,  in  deren  Leistungen  bzw. Zusatzleistungen Eintrittskarten enthalten sind, ist ab 60 Tage vor Reisebeginn  zu  den  üblichen Stornierungsgebühren  der  volle Preis  der  Eintrittskarte  zu  entrichten,  sofern  diese  nicht anderweitig genutzt werden kann. 

5.2. Erfolgt die Stornierung einer Buchung nur teilweise (Anzahl, Personen,  Leistungen),  beziehen  sich  obige Entschädigungssätze auf die Differenz der Rechnungssummen.  Maßgeblich  für  den  Lauf  der  Fristen  ist  der  Zugang  der Rücktrittserklärung  bei  Wandern in Thüringen  oder  der  Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. 

5.3.  Bei  einem  Wechsel  von  Personen  oder  einer  Zu-  oder Umbuchung  ist  Wandern in Thüringen berechtigt  50,-Euro  je Änderungsvorgang zu erheben.


 6.  Vertragsrücktritt  Wandern in Thüringen kann den  Reisevertrag  fristlos  kündigen,  wenn  der  Reisende  trotz Abmahnung  erheblich  weiter  stört,  so  dass  seine  weitere Teilnahme  für  Wandern in Thüringen  und/oder  die  Reiseteilnehmer  nicht mehr  zumutbar  ist.  Wandern in Thüringen  steht  in  diesem  Fall  der Reisepreis  weiter  zu,  soweit  sich  nicht ersparte  Aufwendungen und  Vorteile  aus  einer  anderweitigen  Verwertung  der Reiseleistung(en)  ergeben. Schadensersatzansprüche  im Übrigen bleiben unberührt.


6.1.  Mindestteilnehmerzahl  -  Ist  in  der  Beschreibung  der  Reise (Prospekt/Katalog) und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf eine  Mindestteilnehmerzahl  und  die  Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann Wandern in Thüringen erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Wandern in Thüringen wird dem  Reisenden  die  Erklärung  unverzüglich  nach  Kenntnis  der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn  zugehen  lassen.  Dem  Reisenden  kann  die Teilnahme  an  einer  mindestens  gleichwertigen  anderen  Reise angeboten  werden.  Sollte  dies  nicht  einvernehmlich  geregelt werden,  erhält  der  Reisende  den  Reisepreis  unverzüglich  von Wandern in Thüringen zurückerstattet.  Es  besteht  kein  Anspruch  auf Rücktrittskosten  für  gebuchte  Flüge  und  Bahnanreisen.  Wir empfehlen  solche  Buchungen  erst  zu  tätigen,  wenn  100% feststeht das die Reise stattfindet. 


6.2. Kündigung infolge höherer Gewalt – ist der Reiseveranstalter Wandern in Thüringen, aufgrund  unvermeidbarer,  außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert, kann er vom Vertrag  zurücktreten.  Der  Rücktritt  muss,  unverzüglich  nach Bekanntwerden  und  unter  Angabe  des  Rück-trittgrundes  erklärt werden. Der Reiseveranstalter verliert so, den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Ist der Reiseveranstalter, infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Preises verpflichtet muss dies innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Siehe dazu BGB  651 j Abs. 2


7. Reisemängel, Obliegenheiten - Rechte des Reisenden  Bei  nicht  vertragsgemäßen  Reiseleistungen  kann  der  Reisende Abhilfe  (Mangelbeseitigung  oder  gleichwertige  Ersatzleistung) verlangen.  Reisemängel  sind  dem  Reiseleiter  oder  bei  dessen Nichterreichbarkeit  bzw.  Fehlen,  bei  Wandern in Thüringen  direkt anzuzeigen, soweit dies dem Reisenden nicht wegen erheblicher Schwierigkeiten  unzumutbar  ist  (Telefon-  und  Faxnummern ergeben  sich  aus  den  Reiseunterlagen).  Bei  schuldhaftem Unterlassen  der  Mängelanzeige  stehen  dem  Reisenden  keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.  Der Reisende kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen  Mangel  oder  Mängel  aufweist,  er  Wandern in Thüringen  eine angemessene  Frist  zur  Abhilfe  setzt  und  Wandern in Thüringen  bis  zum Ablauf  dieser  Frist  nicht  für  Abhilfe  sorgt.  Der  Reisende  kann dann  Ersatz  seiner  erforderlichen  Aufwendungen  verlangen. Keine  Fristsetzung  ist  bei  Verweigerung  der  Abhilfe,  bei besonderem  Interesse  des  Reisenden  an  sofortiger  Selbsthilfe erforderlich, ferner bei unverhältnismäßigem Aufwand von Wandern in Thüringen. Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch  den  Reisemangel  erheblich  beeinträchtigt  und  die angemessene  Frist  zur  Abhilfe  nutzlos  verstrichen  ist.  Die Fristsetzung  ist  nicht  erforderlich  bei  Unmöglichkeit  der  Abhilfe, Abhilfeverweigerung,  wenn  die  sofortige  Kündigung  durch  ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist oder wenn dem Reisenden die Reise infolge eines  Mangels aus wichtigem und  für  Wandern in Thüringen  erkennbarem  Grund  nicht  zuzumuten  ist. Wandern in Thüringen hat nach Kündigung die erforderlichen Maßnahmen zu  treffen,  für  die  Rückbeförderung  zu  sorgen  und  die Mehrkosten  zu  tragen,  wenn  die  Beförderung  Bestandteil  des Reisevertrages  ist.  Der  Reisende  kann  unbeschadet  der Minderung  oder  der  Kündigung  Schadensersatz  wegen Nichterfüllung  verlangen,  es  sei  denn,  der  Mangel  beruht  auf einem Umstand, den Wandern in Thüringen nicht zu vertreten hat.

 
8.  Reiseteilnahme  –  Der  Reisende  hat  vor  Reisebeginn sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für einen Reiseantritt erfüllt  werden  (z.B.  vollständiger  Zahlungseingang  des Rechnungsbetrages).  Die  Teilnahme  an  den  angebotenen Reisen  erfolgt  auf  eigene  Gefahr.  Minderjähre  können  nur  in Begleitung  eines  Erwachsenen  an  einer  Reise  teilnehmen.  Der Reisende  ist  selbst  dafür  verantwortlich,  dass  er  gesundheitlich den  Anforderungen  einer  Aktivreise  gewachsen  ist.  Die Einhaltung  der  Straßenverkehrsordnung  liegt  in  der Verantwortung  des  Reisenden.  Besonders  die  Eignung  von mitgebrachter  Ausrüstung  (wie  Rädern)  ist  eigenverantwortlich sicherzustellen.  Für  Schäden  an  eigenen  Rädern  aufgrund  der Streckenführung wird keine Verantwortung übernommen. 


9. Haftungsbeschränkung - Die vertragliche Haftung von Wandern in Thüringen  für  Schäden,  die  nicht  Körperschäden  sind,  ist  auf  den dreifachen  Reisepreis  beschränkt,  soweit  ein  Schaden  des Reisenden  weder  vorsätzlich  noch  grob  fahrlässig herbeigeführt  wird,  oder  wenn  Wandern in Thüringen  für  einen  dem Reisenden  entstehenden  Schaden  allein  wegen  eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.  Gelten  für  eine  von  einem  Leistungsträger  zu  erbringende Reiseleistung  internationale  Übereinkommen  oder  auf  diese beruhende  gesetzliche  Bestimmungen,  nach  denen  ein Anspruch  auf  Schadensersatz  nur  unter  bestimmten Voraussetzungen  oder  Beschränkungen  geltend  gemacht  werden  kann,  so  kann  sich  Wandern in Thüringen  gegenüber  dem Reisenden  auf  diese  Übereinkommen  oder  auf  die  darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.  Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Wandern in Thüringen  aus  unerlaubter  Handlung,  die  nicht  auf  Vorsatz  oder grober  Fahrlässigkeit  beruhen,  haftet  Wandern in Thüringen  bei Sachschäden  bis  1.000  EURO.  Übersteigt  der  dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die  Höhe  des  dreifachen  Reisepreises  beschränkt.  Diese Haftung-höchstsummen  gelten  jeweils  je  Reisenden  und Reise.  Dem  Reisenden  wird  in  diesem  Zusammenhang  im eigenen  Interesse  der  Abschluss  einer  Reiseunfall-  oder Reisegepäckversicherung empfohlen. 


9.1  Bei  ausdrücklich  und  eindeutig  im  Prospekt,  den Reiseunterlagen oder den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten  Reiseleistungen  oder  Nebenleistungen  ist Wandern in Thüringen  lediglich  Vermittler.  Bei  diesen Leistungsvermittlungen  ist  eine  vertragliche  Haftung ausgeschlossen,  soweit  nicht  Körperschäden,  Vorsatz  oder grobe  Fahrlässigkeit  vorliegen,  Hauptpflichten  aus  dem  Reisevermittlervertrag  betroffen  sind,  eine  zumutbare Möglichkeit  zum  Abschluss  einer  Versicherung  besteht  oder eine  vereinbarte  Beschaffenheit  fehlt.  Wandern in Thüringen haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst. 


9.2.  Bei  Reisegepäck  sind  Verlust  und  Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen  ist  zur  Ausstellung  einer schriftlichen  Bestätigung  verpflichtet.  Ohne  Anzeige  besteht Gefahr  eines  Anspruchsverlustes.  Sollte  ein  Reisegepäck nicht ausreichend stabil oder geeignet für den Transport sein und  sollte  es  dabei  zu  einer  Beschädigung  kommen,  welche sich nicht mutwillig nachweisen lässt so gibt es keine Haftung bzw. Schadensersatzansprüche gegenüber Wandern in Thüringen. Der Reiseveranstalter haftet bei Verlust oder einer Beschädigung, eines in seiner Obhut befindlichen Gepäckstücke, bis maximal  200,- Euro.


9.3. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche  wegen  mangelhafter  Reiseleistung  nach  den  §§ 651  c  bis  651  f  BGB  –  ausgenommen  Körperschäden  –  hat der  Reisende  innerhalb  eines  Monats  nach  der  vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Wandern in Thüringen geltend  zu  machen.  Nach  Ablauf  dieser  Frist  können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Die in §  651i Absatz 3 bezeichneten Ansprüche des Reisenden  verjähren  in  zwei  Jahren.  Die  Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.


10. Sonstige Bestimmungen (nur für Reisemittler) Erfolgen  die  Buchungen  über  einen  Reisemittler  (Reisebüro) gelten  die  vorstehenden  allgemeinen  Geschäftsbedingungen analog,  sofern  sich  aus  einem  Agenturvertrag  nicht  andere Regelungen ergeben.


11. Datenschutzerklärung – Datenschutz durch Wandern in Thüringen –  Die  Verarbeitung  personenbezogener  Daten  der Reiseteilnehmer  zum  Zweck der Vertragserfüllung erfolgt auf Grundlage  der  freiwilligen  Einwilligung  der  Reiseteilnehmer. Es  besteht  keine  Verpflichtung  zur  ausdrücklichen  Erteilung der  Einwilligung,  diese  wird  bei  Reiseanmeldung angenommen. 


11.1.  Weitergabe:  Sämtliche  Kundendaten  unterliegen  der vereinbarten  bzw.  gesetzlichen  Verpflichtung  zur Verschwiegenheit  und  dem  Schutz  personenbezogener Daten.  Eine  Weitergabe  der  Kundendaten,   abgesehen  von der  Weitergabe  an  wirtschaftstypische  Empfänger  wie Banken,  Steuerberater,  Rechtsanwälte,  Versanddienstleister etc., nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.


12. Gerichtsstand - Der Reisende kann Wandern in Thüringen nur an dessen  Sitz  verklagen.  Auf  das  gesamte  Rechts-  und Vertragsverhältnis zwischen Wandern in Thüringen und Reisenden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Für Klagen  von  Wandern in Thüringen  gegen  den  Reisenden  ist  der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet  sich  gegen  Vollkaufleute,  juristische  Personen  des öffentlichen  oder  privaten  Rechts  oder  Personen,  die  Ihren Wohnsitz  oder  gewöhnlichen  Aufenthaltsort  im  Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt  der  Klageerhebung  nicht  bekannt  ist.  In  diesen Fällen ist der Sitz von Wandern in Thüringen maßgebend.

 

Wandern in Thüringen – Reiseveranstalter
Inh. Katrin Tepper
Aue 5
99842 Ruhla OT Thal
Mobil  +49 / (0) 179 / 244 59 25
Tel.     +49 / (0) 36 91 / 249 18 60
Fax.    +49 / (0) 36 91 / 249 18 62
E-Mail: info@wandern-in-thueringen.info
Webseite: www.wandern-in-thueringen.info
UID: DE2608 68056
Stand: 01.01.2019

 

letzte Änderung: 11.11.2019